Iris Paula - Klassische Homöopathie 0
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Homöopathie

Wenn Sie sich nicht allgemein über Homöopathie informieren wollen, sondern sich speziell für mein Verständnis einer Behandlung interessieren, so können Sie auch gleich unter Behandlungsablauf weiterlesen.

Geschichte der Homöopathie

Der Beginn

Die Homöopathie geht zurück auf den deutschen Arzt Samuel Hahnemann. Er hat vor rund 200 Jahren praktiziert. Dies bedeutete damals, mit recht brachialen Mitteln wie Aderlass, Brechmitteln und puren Giftstoffen zu behandeln. Hahnemann war ein scharfer Kritiker der Medizin seiner Zeit und hörte folglich zunächst auf, als Arzt zu wirken.

Er verdiente seinen Lebensunterhalt dann mit dem Übersetzen von medizinischen Texten. Dabei stieß er auf eine Hypothese des schottischen Mediziners Cullen über die Wirkung von Chinarinde bei der Malaria-Krankheit, die Hahnemann als unhaltbar erschien. Hahnemann wusste aus eigener Erfahrung um die positive Wirkung der Chinarinde bei Malaria. Er nahm daraufhin selbst als gesunder Mensch pulverisierte Chinarinde ein und bemerkte, dass er durch diese Einnahme der Malaria ähnliche Symptome entwickelte. Setzte er die Einnahme aus, so verschwanden diese Symptome wieder. Nahm er erneut von diesem Pulver ein, so entstanden die Krankheitssymptome wieder. Hahnemann schloss daraus, dass die Chinarinde malariaähnliche Symptome in Form einer künstlichen Krankheit erzeugen konnte, ohne dass er wirklich an Malaria erkrankt war. Er schloss weiter daraus, dass die Chinarinde ähnliche Symptome beim gesunden Menschen erzeugen konnte, wie sie beim Kranken zu heilen im Stande war.

Ähnlichkeitsgesetz

Dies war die Geburtsstunde der Homöopathie. Hahnemann formulierte die Grundregel „similia similibus curentur“ – Ähnliches möge durch Ähnliches geheilt werden. Diese als Ähnlichkeitsgesetz bezeichnete Grundregel hat sich bis heute in unserer täglichen Praxis bestätigt. Nach diesem Grundsatz zu behandeln bedeutet, ein Mittel zu verordnen, das beim gesunden Menschen einen möglichst ähnlichen Zustand auslösen kann, wie es dem Symptomenbild der zu behandelnden Patientin, des zu behandelnden Patienten entspricht. Ein gewähltes Mittel ist umso hilfreicher, je exakter dieser Grundsatz umgesetzt wird. Der Begriff „Homöopathie“ kommt aus dem Griechischen und bedeutet „ähnlich Leiden“. Das Ähnlichkeitsgesetz als Grundlage kommt also auch hier zum Ausdruck.

Arzneimittelwahl

Während jede homöopathische Verordnung auf dem Ähnlichkeitsgesetz beruht, kann die Tiefe dieser Umsetzung sehr unterschiedlich sein. Wenn mehrere Malariapatienten Chinarinde erhielten, so ist es sehr wahrscheinlich, dass bei den meisten auch eine gewisse Heilwirkung erkennbar war. Oberflächlich betrachtet ist diese Verordnung homöopathisch also nach dem Ähnlichkeitsgesetz erfolgt. Oberflächlich deshalb, weil nur die körperlichen Symptome der akuten Erkrankung Malaria für die Mittelwahl verwendet wurden. Es fand noch keine Berücksichtigung der individuellen Belange des einzelnen Patienten statt. Häufig leidet der Umgang mit sogenannten homöopathischen Mitteln an dieser Oberflächlichkeit. Eine oft zu beobachtende Arzneigabe ist z.B. Arnica nach Verletzungen. Wird das Arzneimittel Arnica von gesunden Menschen eingenommen, so entstehen tatsächlich verletzungsähnliche Empfindungen. Gibt man also nach einer Verletzung Arnica, so ist eine gewisse Ähnlichkeit erfüllt. Um aber wirklich von einer tiefen homöopathischen Verordnung reden zu können, setzt eine Arnicagabe voraus, dass der Verletzte ein Mensch ist, der in seinem Wesen zum sich verletzt fühlen einen Bezug hat. Bei ihm kann das Erleben der Verletzung so weit gehen, dass eine Abneigung gegen Annäherung und Hilfe aus der tiefen Empfindung der Verletzung heraus vorhanden ist. Er fühlt sich durch jede Annäherung oder Berührung so verletzlich, dass er dazu geneigt ist, Hilfe abzuweisen, obwohl er hilfebedürftig wäre. Auch wenn Arnica in einer oberflächlichen Verordnung eine Beule oder einen Bluterguss lindern kann; dem Anspruch einer Mittelwahl in der Praxis entspricht dies nicht.

Die Zeit nach Hahnemann

Doch zunächst zurück zur Geschichte. Hahnemann begann nach seinem Chinarindenversuch damit, mehrere sogenannte Arzneimittelprüfungen durchzuführen. Das bedeutet, er verabreichte sich selbst und freiwilligen Versuchspersonen auch andere Stoffe als die Chinarinde und erkundete damit, welche Stoffe welche Symptome beim gesunden Menschen erzeugen können. Er entwickelte das Arzneiherstellungsverfahren des Potenzierens. Dabei gelang es Hahnemann, die Wirkung der Arznei zu intensivieren, die Gaben gezielt zu dosieren und die oft giftigen Arzneien der damaligen Medizin in ungiftiger Form zu verwenden. Auf den Herstellungsvorgang des Potenzierens, der im Ergebnis zu den heute noch verwendeten Globuli in unterschiedlichen Potenzen führt, gehe ich hier nicht weiter ein. Oft reduziert sich das Wissen über die Homöopathie gerade auf diesen Vorgang des Verdünnens und Verschüttelns. Mir ist es wichtig, Informationen über die Arzneiherstellung hinaus zu geben.

Durch weitere Arzneimittelprüfungen über die vergangenen 200 Jahre hinweg wuchs der Arzneischatz an pflanzlichen, tierischen und mineralischen Mitteln immer weiter. Die Auswahl der Arznei für den einzelnen Patienten erfolgte anhand eines umfangreichen Symptomenverzeichnisses, des sogenannten Repertoriums.

Nach und nach wurde der Wissensstand immer größer. Zunächst war zu erkennen, dass die drei Hauptgruppen Pflanzenmittel, Mineralmittel und Tiermittel jeweils gewisse Grundeigenschaften in sich vereinigen. Weiter zeigte sich eine zugrunde liegende Ordnung innerhalb dieser Gruppen. So finden sich bei den einzelnen Pflanzenfamilien ebenso wie in den einzelnen Tierfamilien durchgehend gemeinsame Empfindungen und Grundthemen. Es zeigten sich klare Parallelen zur Systematik in der Botanik und der Zoologie.  Bei den mineralischen Stoffen ist eine Grundordnung durch das Periodensystem der Elemente vorgegeben. Nach dem Einordnen des Wissens über mineralische homöopathische Arzneimittel in das Periodensystem werden durchgehende Grundthemen in den einzelnen Reihen und Spalten der Tabelle deutlich. Der heutige Stand einer Arzneiverordnung in der Praxis fußt auf einem breiten Wissen über die Arzneistoffe, das über die Erkenntnisse der Arzneimittelprüfungen hinaus geht.

Parallel zur Entwicklung des Wissens über die Arzneistoffe haben sich ebenfalls die Form des Gesprächs der Fallaufnahme, das Regelwerk für die Fallanalyse und die Betrachtung über die Philosophie der Homöopathie wesentlich weiterentwickelt.

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Hintergrundfoto zeigt den Zengarten der Praxis