Wenn Sie sich nicht allgemein über
Homöopathie informieren wollen,
sondern sich speziell für mein
Verständnis einer Behandlung
interessieren, so können Sie auch
gleich unter Behandlungsablauf
weiterlesen.
Geschichte
der
Homöopathie
Der
Beginn
Die Homöopathie
geht zurück auf den deutschen Arzt
Samuel
Hahnemann. Er hat vor rund 200
Jahren praktiziert. Dies bedeutete
damals, mit
recht brachialen Mitteln wie
Aderlass, Brechmitteln und puren
Giftstoffen zu
behandeln. Hahnemann war ein
scharfer Kritiker der Medizin seiner
Zeit und
hörte folglich zunächst auf, als
Arzt zu wirken.
Er verdiente
seinen Lebensunterhalt dann mit dem
Übersetzen
von medizinischen Texten. Dabei
stieß er auf eine Hypothese des
schottischen
Mediziners Cullen über die Wirkung
von Chinarinde bei der
Malaria-Krankheit,
die Hahnemann als unhaltbar
erschien. Hahnemann wusste aus
eigener Erfahrung um
die positive Wirkung der Chinarinde
bei Malaria. Er nahm daraufhin
selbst als
gesunder Mensch pulverisierte
Chinarinde ein und bemerkte, dass er
durch diese
Einnahme der Malaria ähnliche
Symptome entwickelte. Setzte er die
Einnahme aus,
so verschwanden diese Symptome
wieder. Nahm er erneut von diesem
Pulver ein, so
entstanden die Krankheitssymptome
wieder. Hahnemann schloss daraus,
dass die
Chinarinde malariaähnliche Symptome
in Form einer künstlichen Krankheit
erzeugen konnte, ohne dass er
wirklich an Malaria erkrankt war. Er
schloss
weiter daraus, dass die Chinarinde
ähnliche Symptome beim gesunden
Menschen
erzeugen konnte, wie sie beim
Kranken zu heilen im Stande war.
Ähnlichkeitsgesetz
Dies war die
Geburtsstunde der Homöopathie.
Hahnemann
formulierte die Grundregel „similia
similibus curentur“ – Ähnliches möge
durch
Ähnliches geheilt werden. Diese als
Ähnlichkeitsgesetz bezeichnete
Grundregel
hat sich bis heute in unserer
täglichen Praxis bestätigt. Nach
diesem Grundsatz
zu behandeln bedeutet, ein Mittel zu
verordnen, das beim gesunden
Menschen
einen möglichst ähnlichen Zustand
auslösen kann, wie es dem
Symptomenbild der
zu behandelnden Patientin, des zu
behandelnden Patienten entspricht.
Ein
gewähltes Mittel ist umso
hilfreicher, je exakter dieser
Grundsatz umgesetzt
wird. Der Begriff „Homöopathie“
kommt aus dem Griechischen und
bedeutet
„ähnlich Leiden“. Das
Ähnlichkeitsgesetz als Grundlage
kommt also auch hier zum
Ausdruck.
Arzneimittelwahl
Während jede
homöopathische Verordnung auf dem
Ähnlichkeitsgesetz
beruht, kann die Tiefe dieser
Umsetzung sehr unterschiedlich sein.
Wenn mehrere
Malariapatienten Chinarinde
erhielten, so ist es sehr
wahrscheinlich, dass bei
den meisten auch eine gewisse
Heilwirkung erkennbar war.
Oberflächlich
betrachtet ist diese Verordnung
homöopathisch also nach dem
Ähnlichkeitsgesetz
erfolgt. Oberflächlich deshalb, weil
nur die körperlichen Symptome der
akuten
Erkrankung Malaria für die
Mittelwahl verwendet wurden. Es fand
noch keine
Berücksichtigung der individuellen
Belange des einzelnen Patienten
statt.
Häufig leidet der Umgang mit
sogenannten homöopathischen Mitteln
an dieser
Oberflächlichkeit. Eine oft zu
beobachtende Arzneigabe ist z.B.
Arnica nach
Verletzungen. Wird das Arzneimittel
Arnica von gesunden Menschen
eingenommen,
so entstehen tatsächlich
verletzungsähnliche Empfindungen.
Gibt man also nach
einer Verletzung Arnica, so ist eine
gewisse Ähnlichkeit erfüllt. Um aber
wirklich von einer tiefen
homöopathischen Verordnung reden zu
können, setzt
eine Arnicagabe voraus, dass der
Verletzte ein Mensch ist, der in
seinem Wesen
zum sich verletzt fühlen einen Bezug
hat. Bei ihm kann das Erleben der
Verletzung so weit gehen, dass eine
Abneigung gegen Annäherung und Hilfe
aus
der tiefen Empfindung der Verletzung
heraus vorhanden ist. Er fühlt sich
durch
jede Annäherung oder Berührung so
verletzlich, dass er dazu geneigt
ist, Hilfe abzuweisen,
obwohl er hilfebedürftig wäre. Auch
wenn Arnica in einer oberflächlichen
Verordnung eine Beule oder einen
Bluterguss lindern kann; dem
Anspruch einer Mittelwahl
in der Praxis entspricht dies nicht.
Die
Zeit nach
Hahnemann
Doch zunächst
zurück zur Geschichte. Hahnemann
begann nach
seinem Chinarindenversuch damit,
mehrere sogenannte
Arzneimittelprüfungen
durchzuführen. Das bedeutet, er
verabreichte sich selbst und
freiwilligen
Versuchspersonen auch andere Stoffe
als die Chinarinde und erkundete
damit,
welche Stoffe welche Symptome beim
gesunden Menschen erzeugen können.
Er
entwickelte das
Arzneiherstellungsverfahren des
Potenzierens. Dabei gelang es
Hahnemann, die Wirkung der Arznei zu
intensivieren, die Gaben gezielt zu
dosieren und die oft giftigen
Arzneien der damaligen Medizin in
ungiftiger Form
zu verwenden. Auf den
Herstellungsvorgang des
Potenzierens, der im Ergebnis zu den
heute noch verwendeten Globuli in
unterschiedlichen Potenzen führt,
gehe ich
hier nicht weiter ein. Oft reduziert
sich das Wissen über die Homöopathie
gerade auf diesen Vorgang des
Verdünnens und Verschüttelns. Mir
ist es wichtig,
Informationen über die
Arzneiherstellung hinaus zu geben.
Durch weitere
Arzneimittelprüfungen über die
vergangenen 200
Jahre hinweg wuchs der Arzneischatz
an pflanzlichen, tierischen und
mineralischen Mitteln immer weiter.
Die Auswahl der Arznei für den
einzelnen
Patienten erfolgte anhand eines
umfangreichen
Symptomenverzeichnisses, des
sogenannten Repertoriums.
Nach und nach
wurde der Wissensstand immer größer.
Zunächst
war zu erkennen, dass die drei
Hauptgruppen Pflanzenmittel,
Mineralmittel und
Tiermittel jeweils gewisse
Grundeigenschaften in sich
vereinigen. Weiter zeigte
sich eine zugrunde liegende Ordnung
innerhalb dieser Gruppen. So finden
sich
bei den einzelnen Pflanzenfamilien
ebenso wie in den einzelnen
Tierfamilien
durchgehend gemeinsame Empfindungen
und Grundthemen. Es zeigten sich
klare
Parallelen zur Systematik in der
Botanik und der Zoologie.
Bei den mineralischen
Stoffen ist eine
Grundordnung durch das
Periodensystem der Elemente
vorgegeben. Nach dem
Einordnen des Wissens über
mineralische homöopathische
Arzneimittel in das
Periodensystem werden durchgehende
Grundthemen in den einzelnen Reihen
und
Spalten der Tabelle deutlich. Der
heutige Stand einer Arzneiverordnung
in der
Praxis fußt auf einem breiten Wissen
über die Arzneistoffe, das über die
Erkenntnisse der
Arzneimittelprüfungen hinaus geht.
Parallel zur
Entwicklung des Wissens über die
Arzneistoffe
haben sich ebenfalls die Form des
Gesprächs der Fallaufnahme, das
Regelwerk für
die Fallanalyse und die Betrachtung
über die Philosophie der Homöopathie
wesentlich weiterentwickelt.
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